Den Kirchgemeinden stehen unabhängig ihrer Mitgliederzahl je zwei Sitze im Grossen Kirchenrat zu. Die verbleibenden 20 Mitglieder werden nach dem Grundsatz des Verhältniswahlverfahrens und der Zahl ihrer Kirchenmitglieder auf die Kirchgemeinden Goldiwil-Schwendibach, Lerchenfeld, Thun-Stadt und Thun-Strättligen, verteilt. Stichtag für die Zählung ist der 31. Dezember des dritten Jahres der laufenden Amtsperiode.
Das Parlament
- wählt die Mitglieder des Kleinen Kirchenrates und der Kommissionen, die
Delegierten und den Verwalter
- beschliesst Reglemente
- genehmigt Voranschlag, Rechnung und Kredite
- bestimmt über den Erwerb oder Verkauf von Grundeigentum
- setzt die Steueranlage fest
- genehmigt Verträge
- entscheidet über Beteiligungen und Prozessführung
- setzt den Stellenplan der Gesamtkirchgemeinde fest
jeweils Montag, 20:00 Uhr, Stadtkirche Thun, Schlossberg 10
31. Januar, 30. Mai, 29. August, 28. November
Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun, Schlossberg 8, 3600 Thun - info(at)ref-kirche-thun.ch
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